Gymnasium Parsberg

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Leistungsnachweise

Leistungserhebungen

Die zum 01.08.2007 in Kraft getretene neue Schulordnung für die Gymnasien (GSO) spricht von „großen“ Leistungserhebungen (= Schulaufgaben) und „kleinen“ Leistungserhebungen (= alles andere). Kleine Leistungserhebungen können in schriftlicher Form (Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben) erfolgen oder mündlich.

Laut Schulordnung werden in den Kernfächern Chemie (nur im Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium) und Physik zwei Schulaufgaben pro Jahr geschrieben. In dreistündigen Fächern werden drei, in vier- und mehrstündigen Fächern vier Schulaufgaben geschrieben. Durch Beschluss der Lehrerkonferenz kann von dieser Regelung abgewichen werden. Sie finden hier eine Zusammenstellung der konkreten Vorgaben für dieses Schuljahr  als pdf-Datei. » weiter

Grundsätze zur Erhebung von Leistungsnachweisen

(Download als pdf_Grundsätze Hausaufgaben und Leistungsnachweise)

Die Lehrerkonferenz hat nach Abstimmung mit Elternbeirat und Schulforum Grundsätze zur Leistungserhebung beschlossen.

Kleine und große Leistungsnachweise am gleichen Tag

An Tagen mit großen Leistungsnachweisen wird in der Unterstufe auf kleine Leistungsnachweise verzichtet. In der Mittel- und Oberstufe sind kleine mündliche Leistungsnachweise möglich.

Kleine Leistungsnachweise an aufeinander folgenden Tagen bei vollem Nachmittagsunterricht

Erfolgt der Unterricht in einem Fach an zwei aufeinander folgenden Tagen und ist dazwischen voller Nachmittagsunterricht, werden in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 am zweiten Tag in diesem Fach keine kleinen schriftlichen Leistungserhebungen gefordert. Eine Ausnahme ist möglich, wenn es sich um ein Fach handelt, das nur zweistündig unterrichtet wird. Dies ist den Schülern und Eltern mitzuteilen.

Behandlung von Schülern, die in der Vorstunde nicht anwesend waren, bei kleinen Leistungsnachweisen

(Auch) Schülerinnen und Schüler, die in einer der Vorstunden mit ausreichender Entschuldigung gefehlt haben, müssen an kleinen schriftlichen Leistungsnachweisen teilnehmen. Die Ergebnisse können gewertet werden soweit sie sich auf Grundwissen, den Stoff der letztbesuchten Stunde, Arbeitstechniken und Kompetenzen beziehen

Anzahl kleiner Leistungsnachweise pro Fach und Halbjahr

In allen Fächern sind mindestens zwei kleine Leistungsnachweise zu fordern. In Fächern ohne große Leistungsnachweise muss einer davon schriftlich sein.

Kleine angekündigte schriftliche Leistungsnachweise

Es ist allen Lehrkräften freigestellt, kleine angekündigte schriftliche Leistungserhebungen im rechtlichen Rahmen einer Stegreifaufgabe durchzuführen. Diese können Stegreifaufgaben ersetzen oder ergänzen. Kleine angekündigte schriftliche Leistungserhebungen müssen im Versäumnisfall nachgeschrieben werden.

 

Möglichkeit, Kurzarbeiten zu fordern

 

Über die Möglichkeit, Kurzarbeiten zu schreiben, entscheiden die Fachschaften zu Beginn des Schuljahres.

Ersatz von Schulaufgaben durch andere Leistungsnachweise

Über den Ersatz von Schulaufgaben durch andere Leistungsnachweise im Rahmen der GSO entscheiden die Fachschaften. Zu achten ist auf vergleichbare Anforderungen innerhalb der Jahrgangsstufe. Dabei ist ein Erfahrungsaustausch mit Eltern und Schülern anzustreben.

Grundwissen in Leistungsnachweisen

Das jederzeit abprüfbare Grundwissen ist für jedes Fach und jede Jahrgangsstufe zu definieren und für die Schüler erkennbar auszuweisen.

Ankündigungsfrist von Leistungsnachweisen

Große Leistungsnachweise sind mindestens 2 Wochen vorher anzukündigen. Anzustreben ist eine Festlegung zu Beginn eines Halbjahres.

Anzahl großer Leistungsnachweise pro Woche

Pro Kalenderwoche werden maximal zwei große Leistungsnachweise abgehalten. In der Qualifikationsphase der Oberstufe sind Ausnahmen möglich. Nachholschulaufgaben zählen dabei nicht.

Prüfungsfreie Zeiten

Die letzten drei Schultage vor den Weihnachtsferien sind von großen Leistungsnachweisen zu halten.